Wechsel vom Referendariat ins Lehramt

Der Wechsel vom Referendariat ins Lehramt markiert einen bedeutenden Schritt in der Laufbahn angehender Lehrerinnen und Lehrer.


Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats stehen viele vor der Herausforderung, sich nun fest im Beruf des Lehrers zu etablieren. Neben den pädagogischen Aufgaben und der Unterrichtsvorbereitung spielt auch die Absicherung durch passende Versicherungen eine wesentliche Rolle.


Solltest du Fragen zu Versicherungsangelegenheiten haben oder kompetente Ansprechpartner benötigen, steht dir unser Kontaktformular zur Verfügung.


Hier erhältst du Unterstützung von Experten der DBV, um deine persönliche Absicherung bestmöglich zu gestalten und so erfolgreich in deine Lehrerlaufbahn zu starten.

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Deine ersten Schritte als Lehrer


Du bist erleichtert, dass du endlich deinen Platz im Referendariat sicher hast? Du hast alle Punkte auf deiner To-Do-Liste abgehakt und fühlst dich nun bereit für den ersten Schritt in deine Karriere als Lehrer? Trotzdem denkst du bereits darüber nach, wie es nach dem Referendariat weitergehen wird?


Keine Sorge! Wir sind hier, um dich zu unterstützen!



Mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis durchläufst du 3 verschiedene Stufen der Verbeamtung: von der Verbeamtung auf Widerruf über die Verbeamtung auf Probe bis hin zur Verbeamtung auf Lebenszeit.

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Dein Referendariat ist nun beendet - Wie geht es jetzt weiter?


Nach dem Referendariat beendest du offiziell deine Ausbildungszeit und steigst zum Beamten auf Probe im Lehramt auf.


Es kann jedoch auch sein, dass du nach dem Referendariat zunächst als angestellte Lehrkraft arbeitest, bis eine passende Beamtenstelle für dich frei wird. In seltenen Fällen kann es sogar zu einer kurzen Phase der Arbeitslosigkeit kommen, bevor du deine Lehrerstelle antreten kannst.


Abhängig von deiner Situation ändert sich entsprechend auch deine Versorgungssituation und damit dein Bedarf an Versicherungen.


Aber keine Sorge! Wir haben für jede Situation die passende Lösung.


Wenn du direkt auf Probe verbeamtet wirst, ändert sich deine Versorgungssituation nur geringfügig. Gemeinsam überprüfen wir lediglich noch einmal deine private Krankenversicherung, da die Ausbildungskonditionen entfallen, und stellen sicher, dass sich dein Bedarf nicht verändert hat.


Falls du vorübergehend als angestellte Lehrkraft arbeitest, verlierst du vorübergehend deinen Beihilfeanspruch und wechselst in die gesetzliche Krankenversicherung. Wir wandeln deine private Krankenversicherung somit in eine sogenannte Anwartschaft um. Diese Anwartschaft ermöglicht es dir, nach Wiederverbeamtung problemlos in die beihilfekonforme Krankenversicherung zurückzukehren, auch wenn sich dein Gesundheitszustand und Alter in der Zwischenzeit geändert hat.


Klingt nach viel Papierkram? - Keine Sorge!


Wir unterstützen dich sowohl beim Übergang in die gesetzliche als auch beim Wiedereintritt in die private Krankenversicherung. Mit der richtigen Wahl der gesetzlichen Versicherung kannst du die Anwartschaft sogar kostenlos erhalten.


Falls du in deiner Zeit als Lehrer vorübergehend arbeitslos bist, benötigst du eine vollumfängliche private Krankenversicherung, da du in dieser Zeit keinen Anspruch auf Beihilfe mehr hast und auch nicht in die gesetzliche Versicherung zurückkehren kannst.


Über die vermeintlich hohen Beiträge brauchst du dir aber keine Sorgen machen. Im Normalfall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit deine Krankenversicherungsbeiträge während deiner Arbeitslosigkeit, damit du weiterhin versichert bist.


Der Vorteil daran ist, dass deine Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung wieder in eine beihilfekonforme Versicherung umgestellt werden kann, sobald du wieder eine passende Stelle gefunden hast.


Auch hier kümmern wir uns um den Papierkram für dich!

Wir beraten dich gerne!

Sebastian Pätzold - DBV

Sebastian Pätzold

Büro Dortmund

Martin Schwarz - DBV

Martin Schwarz

Büro Bochum

Philipp Grauli - DBV

Philipp Grauli

Büro Hagen

Anja Schwarz - DBV

Anja Schwarz

Büro Bochum

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